Stellen Sie sich vor, jemand legt Ihnen im Club einen Stempel auf die Hand: „Offiziell geprüft, 100 % echt“. Früher wussten alle, was das bedeutet – Sie sind drin, die Security hat Sie gesehen. Heute können Sie sich diesen Stempel auf vielen Plattformen einfach kaufen. Er heißt dann „Blue Check“, „Verifizierung“ oder „Premium Badge“ und suggeriert Seriosität, Status und Authentizität – egal, ob dahinter ein etabliertes Unternehmen steht oder ein frisch angelegter Troll-Account.
Spätestens in dem Moment, in dem solche gekaufte Glaubwürdigkeitssignale genutzt werden, um falsche Bewertungen zu posten, Identitäten zu fälschen oder ganze Marken zu imitieren, wird aus einem Design-Detail ein Rechtsproblem. Genau hier beginnt das, was man die neue Reputationsordnung nennen kann: Die Spielregeln dafür, wie der gute Name im Netz geschützt, angegriffen und wiederhergestellt wird, entstehen heute im Zusammenspiel von Digital Services Act, DSGVO und einer zunehmend dichten Rechtsprechung, die in Deutschland, in Europa und im globalen Streit um digitale Freiheit und Verantwortung Ordnung schaffen soll.
Der Digital Services Act: Wenn Plattformen vom Marktplatz zur Infrastruktur werden
Der Digital Services Act (DSA) ist kein weiteres „Brüssel-Papier“, das ungelesen in Compliance-Ordnern verstaubt. Seit Februar 2024 gilt er vollständig in der EU und verwandelt Plattformen juristisch in kritische Infrastrukturen: Sie müssen illegale Inhalte schneller entfernen, systemische Risiken wie Desinformation oder Hassrede analysieren, mehr Transparenz schaffen und ihre Moderationsentscheidungen in einer öffentlichen DSA-Transparenzdatenbank dokumentieren.
Besonders streng sind die Vorgaben für riesige Online-Plattformen und Suchmaschinen – also jene Orte, an denen sich Reputation in Sekundenbruchteilen bildet: Google, Amazon, Meta, TikTok, X und Co. Sie müssen nicht nur reagieren, wenn sich jemand beschwert, sondern proaktiv untersuchen, wie ihre Algorithmen zur Verbreitung illegaler oder reputationsgefährdender Inhalte beitragen können.
Dass diese Pflichten keine leere Drohung sind, hat die EU im Dezember 2025 spektakulär bewiesen: Die Europäische Kommission verhängte ein Bußgeld von 120 Millionen Euro gegen X (vormals Twitter), weil das Unternehmen gegen Transparenzpflichten des DSA verstoßen hat. Kernvorwürfe: ein irreführendes Blue-Check-System, mangelnde Offenheit beim Werbe-Archiv und der blockierte Zugang für unabhängige Forschung.
Was wie ein Streit um farbige Häkchen klingt, ist in Wahrheit eine Frage der Reputationsordnung. Wenn jeder sich ein „verified“-Symbol kaufen kann, ohne echte Identitätsprüfung, verschwimmen für Nutzer die Grenzen zwischen authentischen Marken, offiziellen Stellen und Fake-Profilen. Der DSA nennt so etwas „deceptive design“, manipulative Gestaltung, die Vertrauen simuliert, wo keines ist, und damit Risiken für Betrug, Identitätsdiebstahl und gezielte Rufschädigung schafft.
Hier verschiebt sich Macht: Nicht mehr nur das diffamierende Posting ist relevant, sondern auch die Oberfläche, auf der es präsentiert wird. Die Frage, ob ein Angriff glaubwürdig wirkt, ist rechtlich nicht mehr nur „Kommunikationsproblem“, sondern Teil der Verantwortung der Plattform.

Die DSGVO: Vom Datenschutz zur Reputationsschutzmaschine
Parallel zum DSA wirkt seit Jahren eine zweite Kraft auf die digitale Reputation: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Was anfangs nach Formularhölle und Cookie-Banner aussah, entpuppt sich immer stärker als Reputationsschutzmaschine, vor allem durch das Recht auf Löschung und das berühmte „Recht auf Vergessenwerden“.
Der Europäische Gerichtshof hat dieses Recht in den vergangenen Jahren mehrfach geschärft. In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2022 (C-460/20) entschied das Gericht, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google verpflichtet sind, Suchtreffer zu entfernen, wenn der Betroffene nachweist, dass die dort verbreiteten Informationen „offensichtlich unrichtig“ sind. Dafür braucht es nicht zwingend ein Gerichtsurteil gegen den ursprünglichen Verlag; es genügt, wenn der Betroffene substantielle Belege vorlegt, die die Falschheit plausibel machen.
Damit wird die DSGVO zur juristischen Waffe gegen digitale Rufmorde, die auf veralteten, entstellten oder schlicht falschen Informationen basieren. Wer etwa seit Jahren mit Artikeln über angebliche Finanzskandale konfrontiert ist, deren Faktenbasis nicht mehr trägt, kann den Suchmaschinenbetreiber gezielt in die Verantwortung nehmen, diese Inhalte aus den Trefferlisten zu entfernen, auch dann, wenn die ursprüngliche Website weiter online ist.
Gleichzeitig ziehen Gerichte Grenzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2020 entschieden, dass Google nicht automatisch verpflichtet ist, wahre, aber negative Berichte nach einigen Jahren aus den Suchergebnissen zu löschen. Im Kern gilt: Solange das öffentliche Informationsinteresse überwiegt und der Bericht keine falschen Tatsachen enthält, besteht kein generelles „Recht auf digitales Reinwaschen der Biografie“.
Diese Spannungslinie ist zentral: Zwischen Persönlichkeitsrecht und Informationsfreiheit verläuft kein klarer Strich, sondern eine Abwägungszone. Je stärker ein Eintrag nachweislich falsch, entstellend oder unverhältnismäßig ist, desto eher wird die DSGVO zum Reputationsschutz. Je mehr es um wahre, wenn auch unangenehme Vorgänge geht, desto mehr verteidigen Gerichte die Erinnerung der Öffentlichkeit.
Bewertungsportale vor Gericht: Jameda, Google & Co. als neue Gatekeeper
Besonders anschaulich wird diese neue Reputationsordnung dort, wo Recht direkt auf Sternchen trifft: bei Bewertungsportalen. Deutschland ist hier eine juristische Versuchswerkstatt.
Im viel beachteten Jameda-Verfahren hat der BGH 2018 und 2021 die Rechte von Ärzten gegenüber dem Portal gestärkt. Ausgangspunkt: Jameda präsentierte sich als neutraler Informationsmittler, blendete aber bei nicht zahlenden Ärzten verdeckt Konkurrenten ein, während zahlende Premium-Kunden ein deutlich „aufgeräumteres“ Profil ohne Konkurrenzanzeigen erhielten. Der BGH sah darin einen Verlust der Neutralität und verurteilte Jameda in einem Fall sogar zur vollständigen Löschung der Daten einer Ärztin.
Die Botschaft: Wer mit Bewertungen Geschäfte macht, darf nicht gleichzeitig heimlich an der Sichtbarkeit drehen, ohne seine Doppelrolle offenzulegen. Plattformen sind keine naturgegebenen Schicksalsmächte, sondern Akteure mit Pflichten, insbesondere dann, wenn sie personenbezogene Daten sammeln, aufbereiten und ökonomisch verwerten.
Später musste sich der BGH noch einmal mit Jameda befassen, dieses Mal unter dem Blickwinkel der DSGVO. Ergebnis: Ein Basisprofil mit Bewertungen ist datenschutzrechtlich zulässig, solange das Portal sich tatsächlich neutral verhält und eine ausgewogene Darstellung ermöglicht. Aber die Messlatte ist hoch: Schon kleine Schieflagen im Geschäftsmodell können dazu führen, dass die Datenverarbeitung als unzulässig bewertet wird, und dies hat unmittelbare Konsequenzen für die Reputation der Betroffenen.
Ähnlich deutlich sind die Signale im Bereich Google-Bewertungen. In einem Urteil aus dem Jahr 2021/22 (VI ZR 1244/20) stellte der BGH klar, dass Google bei Hinweisen auf möglicherweise rechtswidrige Bewertungen eine „umfassende Prüfungspflicht“ trifft. Das Portal darf Beschwerden nicht einfach automatisiert abwimmeln, sondern muss den Sachverhalt aufklären und die Beteiligten anhören. Wenn sich der Verdacht einer Rechtsverletzung bestätigt, ist die Bewertung zu löschen.
Damit verschiebt sich die Verantwortung: Nicht nur der einzelne Rezensent steht in der Pflicht, sondern auch das System, das seine Stimme verstärkt. Das passt perfekt zur Logik des DSA, der Plattformen generell zu einem strukturierten Umgang mit rechtswidrigen Inhalten und Missbrauch verpflichtet.
Globale Bruchlinien: EU-Regulierung vs. US-Freedom-Rhetorik
Während Europa eine immer feinere juristische Klaviatur für digitale Reputation entwickelt, formiert sich jenseits des Atlantiks Widerstand. Die 120-Millionen-Euro-Strafe gegen X löste in den USA einen politischen Aufschrei aus; Vertreter der Trump-Regierung warfen der EU vor, amerikanische Tech-Konzerne zu „zensieren“ und unter dem Deckmantel des Nutzerschutzes in die Redefreiheit einzugreifen.
Hinter dieser Auseinandersetzung stehen unterschiedliche Grundlogiken: Die EU versteht Plattformen zunehmend als regulierungsbedürftige Infrastrukturen, deren Design und Algorithmen weitreichende Folgen für Demokratie, Markt und Grundrechte haben. Die USA neigen eher dazu, Plattformen als private Räume der freien Rede zu betrachten, in denen staatliche Eingriffe schnell als Angriff auf die Freiheit gerahmt werden.
Für Unternehmen, Organisationen und Personen, die europaweit oder global agieren, bedeutet das: Ihre Reputation wird in unterschiedlichen Rechtskulturen nach unterschiedlichen Maßstäben bewertet. Was in der EU als legitimer Anspruch auf Löschung oder auf klare Kennzeichnung von Werbung gilt, kann in den USA als überzogene Regulierung wahrgenommen werden – und umgekehrt.
Maximilian Bausch spricht in diesem Zusammenhang gern von „Reputations-Multijurisdiktion“: Wer sich nur national denkt, hat global schon verloren. Gerade für deutsche und europäische Akteure ist es strategisch entscheidend, das strengere europäische Regime nicht als Bürde, sondern als Qualitätsmerkmal zu begreifen: Wer DSA- und DSGVO-konform arbeitet, sendet ein starkes Signal von Seriosität, Verantwortung und Zukunftsfähigkeit.
Reputationsrecht als Management-Tool – nicht nur als Feuerwehr
Wenn man all diese Entwicklungen zusammennimmt – DSA, DSGVO, BGH- und EuGH-Rechtsprechung – entsteht ein klares Bild: Recht im digitalen Raum ist kein Schatten mehr, in dem man nur dann wandelt, wenn es brennt. Es ist zu einem aktiven Steuerungsinstrument geworden.
Organisationen, die Reputation professionell managen wollen, nutzen juristische Hebel nicht erst, wenn der Skandal bereits trendet, sondern von Anfang an: Sie prüfen Plattformbedingungen, legen Beschwerdewege fest, entwickeln Standardprozesse für den Umgang mit rechtswidrigen Bewertungen und definieren Zuständigkeiten zwischen Rechtsabteilung, Kommunikation und Reputationsberatern.
An dieser Schnittstelle arbeiten heute Kanzleien mit Spezialisierung auf Medien- und Persönlichkeitsrecht Hand in Hand mit Reputationsstrategen wie Maximilian Bausch und ABOWI. Die eine Seite sorgt dafür, dass Löschungsanträge, Gegendarstellungen und Unterlassungsforderungen juristisch wasserdicht sind. Die andere Seite achtet darauf, dass diese Schritte in eine konsistente Geschichte eingebettet sind, die zur Positionierung passt und nicht wie hektische Panik aussieht.
Die eigentliche Kunst besteht darin, den „digitalen Schatten“ des Rechts nicht als Bedrohung zu erleben, sondern als Schutzraum: als verlässliche Linie, die markiert, wo digitale Angriffe enden und wo der gute Name beginnt.
In einer Welt, in der jeder posten, bewerten und verstärken kann, ist der Rechtsrahmen nicht mehr der langweilige Hintergrund, sondern das Sicherheitsnetz unter der digitalen Hochseilnummer. Wer ihn kennt und nutzt, kann sich weiter vorwagen, mutiger auftreten, klarer Position beziehen, weil er weiß, dass es im Fall des Falls mehr gibt als einen empörten Kommentar: Es gibt eine Reputationsordnung, die sagt, was zulässig ist und was nicht.
Und genau darum geht es in der neuen Praxis von DSA, DSGVO und Gerichten: Sie verwandeln den chaotischen Lärm des Netzes langsam in einen Raum, in dem Freiheit und Verantwortung keine Gegensätze sind, sondern zwei Seiten derselben, hart umkämpften Währung – Reputation.
Autor: Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte ist Rechtsanwalt in Berlin und seit über drei Jahrzehnten an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Reputation tätig. Als Prozessanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht, Geldwäsche- und Schufa-Experte sowie strategischer Berater für digitales Reputationsmanagement unterstützt er Verbraucher, Unternehmer und Institutionen dabei, rechtlich sauber und sichtbar erfolgreich zu handeln.
Kontakt:
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Firmenbeschreibung ABOWI Reputation:
ABOWI Reputation mit Sitz in Vilnius, Litauen, ist die Strategiewerkstatt für Ihren guten Namen im digitalen Zeitalter. Wir verbinden jurische Präzision, datengetriebenes Monitoring und kluge Content-Strategie, um Marken, Unternehmer und Persönlichkeiten sichtbar zu machen, vor Angriffen zu schützen und langfristig Vertrauen in messbares Wachstum zu verwandeln.

