Reputationsrecht – Bedrohungen (in der Öffentlichkeit) sind unzulässig
Blödes Beispiel “Tante Meyer die Birne einhauen” Niemand muss es im Internet oder in der Öffentlichkeit hinnehmen bedroht zu werden. Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) hat mit dem § 241 StGB eine Bedrohung unter Strafe gestellt. Wer also bei “Facebook” (also öffentlich im Sinne des § 241 Abs. 4 StGB) schreibt: “der blöden Tante Meyer werden […]