Weg damit – Deutsche Investoren können sinnlose Landwirtschaftsinvestments widerrufen
BGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte: Teakinvestments aus der Schweiz Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (Az. VIII ZR 226/22) am 15.05.2024 einem Opfer recht gegeben, dass einem in Deutschland wohnhaften Verbraucher bei Abschluss von Kauf- und Dienstleistungsverträgen über Teakbäume in Costa Rica mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen ein Widerrufsrecht zusteht, auch wenn keine […]